Daten zur Kontaktnachverfolgung
Das Land Brandenburg hat zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Unter anderem
müssen Gastronomen und Hoteliers, die Speisen und/oder Getränke anbieten eine Anwesenheitsdokumentation
führen, in welcher die Gäste ihren Vor- und Familienname, Telefonnummer, oder E-Mail-Adresse hinterlegen. Zu
erfassen ist weiterhin die Anwesenheitszeit (Datum/Uhrzeit). Die erhobenen Daten müssen nach vier Wochen gelöscht
werden. Wir bitten um Ihre Unterstützung, tragen Sie Ihre Daten zum Aufenthalt in das folgende Formular ein und
nehmen Sie bitte die folgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Kenntnis.
Vielen Dank.